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Mietkonditionen

Wenn Sie

  • als Schüler*in/Student*in/Auszubildende*r einen Praktikumsplatz in Lüdinghausen und seiner Umgebung erhalten haben,
  • mit einem Verein oder einer Organisation nach Lüdinghausen oder seine nähere Umgebung kommen, der/die die internationale Jugendarbeit fördert,
  • eine Unterkunft suchen, die Ihnen weitere internationale Begegnungen mit Anbindung an feste Bezugspersonen unseres Berufskollegs ermöglicht,
  • sich selbst versorgen können,

dann

  • freuen wir uns auf Sie als Mieter oder Mieterin.
  • Mitzubringen sind die Bereitschaft, Neues zu entdecken, sich in fremde Umgebungen einzufinden und neue Kontakte zu knüpfen. Allerdings brauchen Sie bei uns auch Bettwäsche und Handtücher für den persönlichen Bedarf. Alles andere ist vorhanden.

 

Mietkonditionen

Solange das Gästehaus nicht voll belegt ist, können die Doppelzimmer als Einzelzimmer vergeben werden.  
Die Miettarife orientieren sich an den Fördermitteln des "Programms für lebenslanges Lernen" der Europäischen Union.Die Übernachtung im Doppelzimmer kostet 15 € pro Nacht. Wer ein Einzelzimmer mieten möchte, zahlt pro Übernachtung 30 €.

Weitere Konditionen für einen längeren Aufenthalt erfragen Sie bitte unter der Telefonnummer 0049 2591 23980 (Zentrale des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs) oder per Mail (s.u.).

Vor der Buchung

Bitte richten Sie Ihre Buchungsanfrage per Mail an rvw-bk-lh@kreis-coesfeld.de

Vorgehensweise:
1. - Anfrage per Mail durch den Gast
2. - Offerte mit genauer Preisangabe per Mail durch uns
3. - verbindliche Buchung mit der Anzahlung durch den Gast
4. - Buchungsbestätigung durch uns per Mail

Für den Abschluss eines Mietvertrages gilt Folgendes: 

  • Bei Aufenthalten bis zu einem Monat muss Direktzahlung der Miete erfolgen, bei Buchungen von mehr als einem Monat erfolgt die Mietzahlung jeweils zu Beginn eines Monats.
  • Die Mieter*innen überweisen bei Abschluss des „Beherbungsvertrages“ einen Betrag von 100,- €, der sich aus 50,- € Kaution und einer Endreinigungspauschale von 50,-  € zusammensetzt.  
  • Die gemeinschaftlich genutzten Räume müssen einmal pro Woche bis Donnerstag, 12.00 Uhr grundlegend gereinigt werden.

Mietvertrag